„Rente mit 67“ ist für die Alterssicherung unverzichtbar
Die Menschen leben glücklicherweise immer länger und haben somit viel länger Anspruch auf Rentenzahlungen. Dieser Entwicklung steht gegenüber, dass die Zahl der aktiven Beitragszahler angesichts des demografischen Wandels rapide sinkt; derweil schnellt die Zahl der Beitragsempfänger ebenso rasant nach oben.
Unter diesen Voraussetzungen kann eine verantwortungsvolle und nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Altersversorgung nur in einer behutsamen Verlängerung der Lebensarbeitszeit liegen.
Die geschaffenen Regelungen der „Rente mit 67“ sind sozial ausgewogen. So werden beispielsweise auch in Zukunft Menschen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen können! Die „Rente mit 67“ orientiert sich zudem an veränderten Lebensweisen und Lebenseinstellungen der Menschen sowie auch an neuen Realitäten der Arbeitswelt. Zum einen wollen viele ältere Arbeitnehmer nicht mehr so früh zum vermeintlich „alten Eisen“ gehören. Zum anderen sind ältere, erfahrene Mitarbeiter bereits jetzt ein großer Schatz für die Unternehmen. Ein Schatz, auf den die Unternehmen gerade angesichts der demographischen Entwicklung und des drohenden Fachkräftemangels immer stärker angewiesen werden. Viele Unternehmen haben dies schon erkannt, wie die inzwischen deutlich verbesserte Erwerbsquote von älteren Menschen belegt.
Zukunftsaufgabe für Wirtschaft, Gesellschaft und auch Politik wird es sein, die Arbeitswelt noch altersgerechter zu gestalten. Das bedeutet im übrigen auch, dass die bewährten Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherungsträger sowie auch die allgemeine Prävention für gesundes Leben gestärkt werden.
CDU und CSU werden diesen gesamten Prozess aktiv und innovativ vorantreiben. Die Union ist überzeugt, dass in der „Kompetenz der Älteren“ ein wesentliches Stück Zukunftsgestaltung und Zukunftssicherung für unser Land und seine Menschen liegt.