Tarifeinheitsgesetz ist verfassungskonform
MdB Karl Schiewerling begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Tarifeinheit:
„Das Gesetz ist verfassungskonform, weil es das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften nicht unterbindet. Kleinere Gewerkschaften haben somit keinen Nachteil. Der Gesetzgeber gibt mit dem Tarifeinheitsgesetz konkurrierenden Gewerkschaften einen Rahmen, in dem es in erster Line um eine gemeinsame Verständigung geht und darum, den Interessensausgleich in mehreren Stufen zu organisieren. Das Gesetz erfüllt somit sein erklärtes Ziel: Es stärkt die Tarifautonomie und wahrt den Betriebsfrieden. Der Gesetzgeber wird der Forderung, die Belange von Mitgliedern von Minderheitengewerkschaften angemessen zu berücksichtigen, bis Ende 2018 nachkommen.“