Wie sieht soziale Gerechtigkeit aus?
Tagesspiegel: Brauchen wir das Arbeitslosengeld Q?
Schiewerling: Ich halte das Arbeitslosengeld Q für Augenwischerei. Die grundsätzliche Idee, dass wir Weiterbildung stärken müssen, teile ich. Aber das Arbeitslosengeld Q soll nur als Begründung für die Verlängerung des Bezuges des Arbeitslosengeldes I dienen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Menschen, die in einem höheren Alter erwerbslos werden, über diesen Weg eine Brücke zum Übergang in die Rente gebaut bekommen. Ich halte deswegen nichts davon, weil wir alles tun müssen, um Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Und Qualifizierung ist nicht primäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Es ist Teil und Aufgabe der Betriebe: Die beste Qualifizierung findet in den Betrieben statt. Die Bundesagentur für Arbeit kann hier subsidiär unterstützende Aufgaben haben. Wir haben zurzeit 17000 gering qualifizierte Ältere, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Diese Menschen werden mit Unterstützung der Unternehmen und mit dem Geld der Bundesagentur für Arbeit in den Betrieben qualifiziert. Wir haben also bereits Instrumente zur Weiterbildung. Diese sollten wir nutzen und weiterentwickeln, anstatt Arbeitslosigkeit und Frühverrentung zu fördern. Das ALG Q greift erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das ist mir zu spät.
Tagesspiegel: Das heißt, Sie würden das Arbeitslosengeld I nicht überarbeiten? Oder gibt es Punkte, die Sie gern ändern würden?
Schiewerling: Wir haben das Arbeitslosengeld für die über 55-Jährigen ja bereits bis zu zwei Jahre verlängert. Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert.. Wir haben eine deutliche Zunahme der über 60-Jährigen, die noch voll oder mit reduzierter Zeit im Erwerbsleben sind. Ich rate dringend, auch vor dem Hintergrund der Demografie, keine Anreize für irgendwelche Frühverrentungen zu setzen, sondern zu helfen, dass Menschen länger arbeiten können. Allerdings sind hier alle gefragt: die Betroffenen, die Betriebe und natürlich die Unterstützung des Staates durch gesundheitserhaltende Maßnahmen und Prävention.
Tagesspiegel: Sie sprechen von der Frühverrentung. Geht es Ihnen primär darum, dass die Dauer durch das Arbeitslosengeld Q verlängert wird und dadurch ein solcher Anreiz entsteht? Wäre es dann eine Option, das Weiterbildungsrecht schon während der Laufzeit des normalen Arbeitslosengeld I einzuführen und zu etablieren?
Schiewerling: Wenn Sie ein Recht auf Weiterbildung einräumen, muss geklärt werden, ob die Weiterbildungsmaßnahmen, auch wirklich sinnvoll und am Arbeitsmarkt gefragt sind. Bereits heute nimmt die Bundesagentur für Arbeit viel Geld in die Hand, um Menschen zu qualifizieren und weiterzubilden. Dabei zeigt die Erfahrung leider, dass die Arbeitsmarktintegration derjenigen, die außerhalb des Betriebes qualifiziert werden, viel schwieriger ist. Das liegt an der geringen Akzeptanz der Unternehmen von Qualifizierungsmaßnahmen, die außerhalb des Betriebes erfolgt sind. Ich hätte auch ungern, dass die Bundesagentur für Arbeit sagt „Wir brauchen keine Anstrengungen zu unternehmen, jemanden zu vermitteln. Der Gesetzgeber will lieber eine Qualifizierung als eine Beschäftigung.“ Das ist nicht meine Vorstellung, wie wir mit Arbeitssuchenden umgehen.
Tagesspiegel: Lassen Sie uns kurz weggehen vom Arbeitslosengeld Q hin zu anderen Aspekten der Arbeitswelt. Wie würden Sie die Frage des Rückkehrrechts in Vollzeit angehen?
Schiewerling: Das Rückkehrrecht in Vollzeit ein riesen Thema ist. Ich habe hier besonders diejenigen im Blick, und es sind meistens Frauen, die Kinder erzogen und Eltern gepflegt haben – was übrigens immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ich glaube, dass es mehr als sinnvoll ist, diesen Menschen zu helfen, wieder in eine Vollzeitstelle zurück zu kommen. Ich glaube auch, dass Betriebe noch flexibler auf die Wünsche ihrer Mitarbeiter eingehen können. Ich habe aber die Sorge, dass all dies für kleine Betriebe schwierig werden könnte. Wie will ich ein Rückkehrrecht in Vollzeit durchsetzen, wenn die wirtschaftliche Lage oder die Personalsituation eines Betriebs dies nicht hergeben? Ich erlebe, dass in kleineren Betrieben schon von Haus aus ein hohes Maß an Flexibilität besteht – weil diese Betriebe ein Interesse daran haben, ihre Arbeitnehmer zu behalten. Aber ich warne davor, zu sagen, das soll ab Betrieben mit 15 Mitarbeitern gelten. Hier müsste man ein anderes Verfahren finden. Das Rückkehrrecht ist aber definitiv ein Thema, auch unter dem Aspekt der Familienarbeit.
Tagesspiegel: Sie sprechen Familienarbeit an. Wie stehen Sie dazu?
Schiewerling: Die Organisation von Familie und Betrieb muss stärker miteinander verzahnt werden. Aber hier gibt es bereits vielfältige Modelle der Unterstützung. Ich glaube, dass in der betrieblichen Praxis vor Ort Vieles passiert und möglich ist. Viele Betriebe sind bereits familienfreundlich und nehmen sich der Lebenssituationen ihrer Mitarbeiter an. Ich rate davon ab, hier zu regulieren und glaube auch nicht, dass ergänzendes Geld zielführend ist.
Tagesspiegel: Zurück zum Arbeitslosengeld Q: Was ist dran an dem Vorwurf der Union, das Modell sei stark linksorientiert und stünde in Kontrast zur Weiterentwicklung?
Schiewerling: Eigentlich geht es ja um die Verlängerung des Arbeitslosengeld I mit ein bisschen Weiterbildung. Ich halte den Aspekt für falsch. Drei große Entwicklungen prägen Deutschland: Demografie, Digitalisierung und Globalisierung unserer Wirtschaft. Diese Entwicklungen, gepaart mit zunehmenden Tendenzen zur Individualisierung der Menschen, stellen die Gesellschaft und den Staat vor große Herausforderungen. Natürlich ist Weiterbildung hier ein zentrales Thema. Aber wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als sei Weiterbildung erst wichtig, wenn die Menschen bereits arbeitslos sind. Lebenslanges Lernen muss Alltag in den Betrieben werden. Darüber hinaus müssen wir den Blick auf die Menschen richten, die sich am Arbeitsmarkt schwer tun; Menschen, die schon lange arbeitslos sind und Kinder, deren Eltern und Großeltern bereits von Sozialhilfe gelebt haben. In diesen Kindern steckt Potenzial und wir dürfen sie unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit nicht alleine lassen. Wir müssen ihnen, genau wie Langzeitarbeitslosen, die Chancen auf Teilhabe eröffnen. Mit dem Pilotprojekt RESPEKT setzen wir genau hier an. An 18 bundesweiten Standorten holen wir Jugendliche aus schwierigen Lebenslagen mit dem Programm zurück in Bildungs- und Ausbildungsprozesse.
Tagesspiegel: Apropos soziale Gerechtigkeit: Macht das Arbeitslosengeld Q Deutschland nicht vielleicht sozial gerechter, wie von Martin Schulz angestrebt?
Schiewerling: Ich glaube, dass das Arbeitslosengeld Q keine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist. Wir müssen uns überlegen, wie wir Anreize schaffen, Erwerbslose am Arbeitsmarkt unterzubringen. Die bleiben nämlich sonst bei den Prozessen der Digitalisierung, bei der Technisierung und bei der Globalisierung zurück. Ich glaube, dass diese Prozesse eine Vernetzung von Wirtschaftspolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik und Gesundheitspolitik nötig machen. Die neue soziale Frage, vor der wir stehen, lautet: Wie können wir Menschen, die dringend Hilfe brauchen, bei dem Tempo der Veränderungen mitnehmen? Diesen Fragen müssen wir uns zuwenden. Das ist die neue soziale Herausforderung, in der wir stecken.
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