Ulrike Prott bleibt CDA-Vorsitzende

CDA Lüdinghausen befasst sich mit UN-Behindertenrechtskonvention

Ulrike Prott zog eine positive Bilanz der Arbeit des CDA Stadtverbandes in den vergangenen zwei Jahren. Neben den Veranstaltungen zur Ausbildung im Handwerk, der gemeinsamen Lehrstellenaktion von CDA und Junger Union in 2009, wurden auch aktuelle Schwerpunkte aus der Behinderten und Altenhilfe thematisiert. Vorstandsmitglieder der Hospizbewegung Lüdinghausen-Seppenrade informierten über die eigene und die Arbeit in der Aufbau- und Ansprechstelle Palliativnetz Kreis Coesfeld in Lüdinghausen.
In der Mitgliederversammlung des CDA Stadtverbandes Lüdinghausen standen neben dem Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden Ulrike Prott, die Wahlen des Vorstandes sowie Informationen über die inhaltlichen Schwerpunkte des CDU Facharbeitskreises Soziales, Gesundheit und Pflege durch Anni Willms auf der Tagesordnung.
 
Einstimmig wurden Ulrike Prott als Vorsitzende, Wilfried Brosch und Otto Frieling als Stellvertreter, Eddi Willms als Schriftführer sowie Heinz Freitag und Margret Scharmann in ihren Ämtern bestätigt. Erstmals wurde Maria Weiling als Beisitzerin in den Vorstand gewählt. Die Pflegedirektorin hatte im Werkstattgespräch der Kreis CDU angeregt, dass sich CDA und CDU gemeinsam mit den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention befassen sollten.
 
Der CDU Facharbeitskreis Soziales, Gesundheit und Pflege habe diese Anregung aufgegriffen, führte Anni Willms aus. „Bisher stand - nach dem Fürsorgeprinzip - die Förderung des behinderten Menschen mit dem Ziel der „Integration“ im Mittelpunkt! Die UN-Konvention stellt nun den Leitbegriff der „Inklusion“ in das Zentrum, d.h. das volle Dazugehören zur sozialen Gemeinschaft. Die Gesellschaft besteht aus gleichberechtigten Bürgern.“ Damit niemand ausgegrenzt wird, müssen Barrieren abgebaut werden. So sollen behinderte Menschen in allen Lebensbereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, gesellschaftliches Leben und bürgerschaftliches Engagement die gleichberechtigte Teilhabe erhalten, so wie sie jedem Bürger ohne Behinderung ermöglicht wird. Die Verantwortung hierfür sieht die UN-Konvention in der örtlichen Gemeinde. Die UN-Konvention verpflichtet alle Staaten zu einem inklusiven Schulsystem und fordert für Kinder mit Behinderungen den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem. Die Verantwortlichen in Gesellschaft und Politik haben nun die Aufgabe den Prozess von der Integration zur Inklusion zu gestalten.
 
Der Arbeitskreis werde in Kürze Förderschulen, Kompetenzzentren und Regelschulen besuchen, um mit Erziehungsberechtigten und Lehrern über gute Praxisbeispiele, gegenwärtige Handlungserfordernisse sowie über Chancen und mögliche Risken einer inklusiven Bildung zu sprechen.