Verabschiedung des SoKa SiG
Der Bundestag hat heute (27.01.2017) das Sozialkassensicherungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling in seiner Rede:
„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist offenkundig, dass es hier und heute im Hohen Haus bei diesem Gesetzentwurf nicht um einen Gegensatz zwischen Regierung und Opposition geht. Es geht um ein Gesetz, das in dieser Form ein Novum ist. Zum ersten Mal heilen wir per Gesetz Tarifverträge, die als allgemeinverbindlich anerkannt worden sind, deren Allgemeinverbindlichkeit aber durch höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht am 21. September 2016 als nicht ordnungsgemäß in seinem Ablauf und in seinen formalen Bestimmungen angesehen wurde. Das ist mehr als ungewöhnlich. Es bestand die nicht geringe Gefahr, dass der Gesetzgeber im Nachhinein nicht nur in dieses Verfahren eingreift, sondern auch in die Inhalte dieser Tarifverträge. Wir haben ihr widerstanden. Wir haben nicht bewertet und werten auch nicht, was die Tarifvertragsparteien in ihren Tarifverträgen ausgehandelt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Dass ein Bundesarbeitsgericht zu dem Urteil kommt, dass es Formfehler gegeben hat und die Regelungen rückwirkend nicht gelten, ist für uns eine Herausforderung. Es geht darum – das wurde vorhin schon von meinen Vorrednern benannt –, die Menschen, die über die Sozialkassen Bau ihre Alterssicherung, ihre berufliche Ausbildung und ihre Urlaubsrückstellungen abgesichert haben, jetzt nicht ins Bodenlose fallen zu lassen. Nachdem das Gericht so entschieden hat, haben sich die Forderungen der Firmen an die Sozialkassen gehäuft. Deswegen droht die Gefahr der Überschuldung. Ob sie wirklich vor der Tür steht, können wir als Gesetzgeber nicht beurteilen. Wir sind schließlich keine Wirtschaftsprüfer, die in die Bücher schauen können. Wir haben uns lediglich angehört, was uns die Tarifpartner vorgetragen haben.
Es geht nun darum, die Grundlagen zu sichern. Mir liegt allerdings sehr daran, deutlich zu machen, dass sich die CDU/CSU-Fraktion in dieser Frage mehr als schwergetan hat. Bei diesem Gesetz geht es nicht so sehr um Formfehler, sondern um die in den letzten Jahren entstandenen – um es vorsichtig zu sagen – erheblichen atmosphärischen Störungen zwischen den Sozialkassen Bau und den durch die Sozialkassen Bau tangierten. Über viele Jahre gab es zwar Gespräche zwischen den betreffenden Parteien, aber die Atmosphäre war sehr kühl. Aufgrund dieser Entwicklung haben sich im Verfahren bestimmte Dinge entladen.
Ich halte es für richtig und gut, dass es uns als Unionsfraktion gelungen ist, die unterschiedlichen Partner an den Tisch zu bringen, sodass sich das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe endlich darauf verständig haben, wie sie in Zukunft die Dinge regeln können. Wohlgemerkt: Nicht der Gesetzgeber hat gesagt, was herauskommen soll. Vielmehr haben die Partner selbst verhandelt und entschieden, was herauskommen soll. Ich bin dankbar, dass dies möglich war. Ich halte das für richtig.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ich kann mich dem Kollegen Birkwald nur anschließen, der die Sorge geäußert hat, dass nun die Betriebe, die rückwirkend zahlen müssen, vor großen Problemen stehen. Deswegen freue ich mich sehr, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales gestern mit großer Mehrheit eine Ausschusserklärung abgegeben hat, die eindeutig die Forderung an die Sozialkassen Bau enthält – dazu hat sich die SOKA-BAU selbst verpflichtet –, diejenigen Betriebe, die geklagt haben, nicht auf der Grundlage des heute verabschiedeten Gesetzes rückwirkend zur Zahlung von Beiträgen zu zwingen, sondern sie von den Forderungen freizustellen. Ich halte das für richtig. Ich rate den Sozialkassen Bau, dieses Verfahren zügig anzugehen. Wir haben das in unserer Erklärung entsprechend deutlich gemacht.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Wir haben noch etwas anderes deutlich gemacht und unterstrichen. Niemand soll sich jetzt einbilden, dass die Verwerfungen und die atmosphärischen Störungen, die sich in den letzten Jahren aufgebaut haben, durch das Gesetz, dessen Entwurf wir heute verabschieden, automatisch beendet sind. Es ist nun Aufgabe der Sozialkassen, der Idee, die zu ihrer Gründung geführt hat, die wir begrüßen und die in der deutschen Tariflandschaft eine Einmaligkeit darstellt – das hat der Kollege Rützel sauber dargelegt –, durch ein anderes, gesellschaftlich verantwortliches und partnerschaftlich sinnvolles und gutes Handeln – und zwar in Zusammenarbeit mit denjenigen, die davon betroffen sind – zu neuer Blüte zu verhelfen und für eine bessere Akzeptanz zu sorgen; das ist unser Ziel. Mit solchen Selbsthilfen wollen wir die Akzeptanz erhöhen. Mit dem Gesetz leisten wir dies. Ich danke Ihnen.“
(Beifall im ganzen Hause)