Schiewerling: „Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie nötig ist“
Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Astrid Freudenstein:
Schiewerling: „Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie nötig ist. An dieser Maxime orientiert sich das Bundesteilhabegesetz.
Die Grenzen auszutarieren, ist ein Balanceakt, weil es um äußerst unterschiedliche, individuelle Lebenslagen und Lebenspläne geht. Mit dem Gesetz, das wir heute verabschiedet haben, ist uns das gelungen:
Mit dem neuen Gesetz führen wir die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und ermöglichen mehr gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Damit verbessern wir die Situation für die knapp 700.000 Leistungsberechtigte.
Es wird deutliche Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen geben. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Vermögen bis ca. 50.000 Euro bleibt anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Ehepartner der Betroffenen.
Wir haben auch finanzielle Situation der Werkstattbeschäftigten verbessert. Das Arbeitsfördergeld ist mit 52 Euro künftig doppelt so hoch.
Leistungsberechtigte bekommen außerdem mehr Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wer aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, kann künftig bundesweit vom ‚Budget für Arbeit‘ profitieren. Arbeitgeber erhalten unbefristet einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Lohnes, wenn sie einen Werkstattbeschäftigten einstellen. Die Rückkehr vom ersten Arbeitsmarkt in die Werkstatt bleibt aber jederzeit möglich. Die rentenrechtliche Absicherung geht nicht verloren.“
Freudenstein: „Das selbstbestimmte Wohnen von Menschen ist uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Wir haben die Sorgen und Kritik der Betroffenen sehr ernst genommen. Jeder soll selbst entscheiden können, wie oder mit wem er leben möchte – Solange die Wohnsituation angemessen und zumutbar ist.
Nehmen Betroffene außerhalb stationärer Einrichtungen gemeinsame Assistenzleistungen in Anspruch, werden ihre individuellen Wünsche berücksichtigt. Gemeint sind vor allem Assistenzleistungen, die die unmittelbare Privatsphäre der Berechtigten betreffen.
Wir haben in den letzten Wochen viele Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Verbände geführt. Wir haben korrigiert, nachjustiert und verbessert und die Kritik der Bertoffenen ernst genommen. Auch das kennzeichnet ein parlamentarisches Verfahren. Jetzt bringen wir ein Gesetz auf den Weg, das die Lebenssituation der Menschen deutlich verbessern wird.
Die Umsetzung des Gesetzes wird ab 2020 jährlich ca. 800 Millionen Euro kosten.“