Schiewerling/Voßbeck-Kayser: Entlastung für die Jobcenter ist sinnvoll
In den Jobcentern gilt ab jetzt die neue Regelung, dass Summen bis zu einer Höhe von 500 Euro von den Mitarbeitern ohne Gegenzeichnung eines Kollegen an Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt werden können.
Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und die zuständige Berichterstatterin Christel Voßbeck-Kayser:
Schiewerling: „Ich begrüße die Einschränkung des Vier-Augen-Prinzips bei den Jobcentern sehr. Bei Summen unter 500 Euro ist es nicht in jedem Fall erforderlich, dass zwei Mitarbeiter ein und denselben Vorgang gemeinsam bearbeiten. Diese generelle Doppelbesetzung führte zu einer personellen Mehrbelastung. Auszahlungen, die unter diesem Wert liegen, können daher jetzt wieder von einem Mitarbeiter allein abgewickelt werden. Um in den Jobcentern lange Wartezeiten und Frust zu verhindern, braucht es an einigen Stellen Pragmatismus. Aus diesem Grund unterstütze ich die erfolgreiche Initiative der Berichterstatterin Voßbeck-Kayser.“
Voßbeck-Kayser: „Mit der teilweisen Abschaffung des Vier-Augen-Prinzips begrenzen wie die Bürokratie in den Jobcentern. Nach langen und beharrlichen Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesfinanzministerium ist es uns gelungen, die Arbeitsstrukturen in den Jobcentern erheblich zu verschlanken. Das kommt sowohl den Kunden als auch den Mitarbeitern der Jobcenter entgegen. Die freiwerdenden Arbeitskapazitäten können nun für originäre Aufgaben, nämlich der Arbeitsvermittlung, genutzt werden. Mit dieser neuen Regelung setzen wir als CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Zeichen für Rechtsvereinfachung und Entlastung in den Jobcentern.“