Die Tarifpartner des Friseur-Handwerks haben sich auf die Einführung eines Mindestlohns geeinigt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:„Löhne und Mindestlöhne sind und bleiben die ureigenste Angelegenheit der Tarifpartner. Das Friseur-Handwerk hat mit der jetzigen Einigung auf Mindestlöhne bewiesen, dass die Tarifautonomie auch in einem schwierigen Umfeld funktioniert und volle Tragkraft hat. Die Union begrüßt die jetzige Einigung in der Friseur-Branche aus zweierlei Gründen. Zum einen natürlich für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Branche selbst. Zum anderen weil gerade diese Einigung zeigt, dass die Tarifpartner die Kraft haben, soziale Schieflagen in einer schwierigen Branchensituation zu vermeiden und für faire Mindestbedingungen für ihre Beschäftigten zu sorgen. Gerade die Friseur-Branche in Grenzregionen der neuen Länder wurde allzu oft als Beispiel für die angebliche Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns angeführt. Die Einigung der Tarifpartner hat diese These widerlegt!
Die jetzige Einigung und die wahrscheinliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist auch eine klare und richtungsweisende Bestätigung des Modells von CDU/CSU für einen allgemeinen und verbindlichen tariflichen Mindestlohn in Deutschland. Die Union setzt auf einen gesetzlichen Rahmen für einen tariflichen Mindestlohn und warnt vor dem Haushebeln des hohen Guts der Tarifautonomie bei einem gesetzlichen Mindestlohn.
Mindestlöhne sind und bleiben eine Sache der Tarifpartner. Dazu will die Union die Tarifpartner weiter in die Pflicht nehmen und ihnen gleichzeitig mit ihrem Modell die nötige Durchsetzungskraft verleihen. Mindestlöhne gehören an den Verhandlungstisch – und nicht in eine politische „Überbietung-Auktion“ am Rednerpult des Bundestags. Eine willkürliche Lohnfestsetzung durch Politiker würde letztendlich Arbeitsplätze gefährden und gerade die Jugendarbeitslosigkeit dramatisch fördern, wie es in anderen Ländern wie Frankreich drastisch zu sehen ist. Hintergrund:
Im Friseur-Handwerk haben sich die Tarifpartner auf die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 geeinigt. Der Mindestlohn soll bis dahin in drei Stufen erreicht werden, beginnend mit der ersten Stufe im August dieses Jahres. Damit der tarifliche Mindestlohn für alle Beschäftigten gelten kann, muss er noch auf Antrag durch das Bundesarbeitsministerium für Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden.
In Deutschland gelten bereits in folgenden Branchen gesetzliche Mindestlöhne, z.B. durch Aufnahme und Entsendegesetz bzw. durch Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (Stand Jan. 2013): Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), Bergbauspezialarbeiten (Werker, Hauer, Facharbeiter mit Spezialkenntnissen), Berufliche Aus- und Weiterbildung, Dachdecker, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten), Maler und Lackierer, Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistung, Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft und Zeitarbeit.