„Die ‚Hilfe aus einer Hand‘ bei den Kommunen anzusiedeln, ist und bleibt für die Jobregion Münsterland eine große Chance. Davon profitiert unser erfolgreicher Arbeitsmarkt, davon profiziert unsere starke münsterländische Wirtschaft und davon profizieren am meisten die betroffenen Menschen selbst!“, formulierte der Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling ein besonderes Fazit. Zusammen mit den Sozialdezernenten und Landräte der vier Münsterlandkreise und der Stadt Münster zogen die CDU-Bundestagsabgeordneten und -Kandidatinnen der Region eine Zwischenbilanz zu den sogenannten Optionskommunen im Münsterland. Auf Initiative von MdB Schiewerling fand diese Arbeitssitzung im Coesfelder Kreishaus statt, wo Landrat Konrad Püning als Sprecher der Münsterländer Landräte die Runde begrüßte.
Seit 2012 betreuen nicht mehr die Arbeitsagenturen sondern die Städte und Landkreise eigenverantwortlich die Langzeitarbeitslosen. Diese Städte und Kreise werden im Politikdeutsch „Optionskommunen“ genannt. „Optionskommunen ermöglichen ungeheure Vorteile, da Hilfe und Förderung nun in einer Hand liegen. Und das mit einer starken Vor-Ort-Kompetenz“, wie MdB Schiewerling bei dem Treffen mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Münsterland unterstrich. Die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Borken waren schon einige Jahre „Optionskommune“, mit Beginn des vergangenen Jahres kamen Münster und der Kreis Warendorf hinzu. „Jetzt haben wir eine einheitliche Jobregion mit viel lokaler und regionaler Vernetzung und Kompetenz. Das ist ein gewichtiges Plus für die Menschen hier!“, fügte der Arbeitsmarktpolitiker Schiewerling hinzu.
Die Leistung und besondere Herausforderungen für die Kommunen standen bei dem Austausch mit auf der Tagesordnung. Politiker und Verwaltungsexperten zogen eine praxisorientierte Bilanz mit vielen positiven Erfahrungen, aber auch mit einigen Anregungen an die Politik, was noch verbessert werden kann. Beispiel: Der Berechnungsschlüssel des Landes NRW für die Verteilung der Mittel für das erfolgreiche Bildungs- und Teilhabepakt für Kinder und Jugendliche. Das Land NRW verteilt die Gelder des Bundes nach einem eigenen Schlüssel. Und der richtet sich eben nicht nach der tatsächlichen Anzahl der bedürftigen Kinder vor Ort, sondern nach den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften für die Kommunen. „Die Folge der NRW-Praxis ist eine Bevorzugung der Großstadt-Regionen“, lautete die Klage der ländlichen Kommunalvertreter.
Weiteres Thema war die Neuausrichtung der arbeitsmarkpolitischen Instrumente im vergangenen Jahr. Sie sollen helfen, Menschen schneller und nachhaltiger in einen guten Job zu vermitteln. Mit der Neuausrichtung der Instrumente hat die Koalition im Bund mehr Passgenauigkeit und Effektivität für den Arbeitssuchenden erreicht. Auch dazu ließen sich die Politiker viele Details aus der Arbeitspraxis der Optionskommunen des Münsterlandes vermitteln.