Jobcenter-Reform ist Meilenstein zu noch effektiverer Arbeitsmarktpolitik
Oberste Zielsetzung der Reform war, ist und bleibt, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Beschäftigung zu führen! Die Union gibt keinen Arbeitssuchenden verloren!
Die jetzige Jobcenter-Reform schafft dafür mehrere wichtige Vorsetzungen:
Zum einen wird die „Hilfe aus einer Hand“ mit der Grundgesetz-Ergänzung endlich auf eine verfassungskonforme Basis gestellt, ohne dabei eine neue staatliche Ebene zu schaffen. Die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger in einem gemeinsamen Jobcenter hat sich bewährt. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ zur optimalen Hilfe für die Menschen in der Grundsicherung kann nun effektiv und sehr bürgernah weitergeführt und auch weiterentwickelt werden. Alles andere als die Fortführung der „Hilfe aus einer Hand“ wäre ein fataler Rückschritt gewesen.
Zum anderen werden die Jobcenter organisatorisch und inhaltlich neu aufgestellt. Ein zentraler Punkte dabei ist das verstärkte Setzen auf die lokalen Kompetenzen vor Ort. Die Ausweitung der Wahlfreiheit für die sog. Optionskommunen von derzeit 69 um weitere 41 unterstreicht ebenso die „Kommunalkompetenz“, wie die Einführung von Zielvereinbarungen und auch eines einheitlichen Bewertungs- und Benchmarksystem. Dies alles fördert in den jeweiligen Jobcentern noch mehr Qualität und Effektivität, damit die betroffenen Menschen eine optimale Hilfestellung auf dem Weg aus der Erwerbslosigkeit erhalten. Dazu zählen auch die neuen Betreuungsschlüssel von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen
Gleichsam werden mit der Jobcenterreform Bund, Länder und Kommunen auf Augenhöhe als verantwortungsvolle Partner agieren. Instrumente wie Kooperationsausschuss, Bund-Länder-Kommission und Örtlicher Beirat werden diese Partnerschaft institutionalisieren. Das neue Jobcenter stärkt das föderale System, die Prinzipien der Subsidiarität und schafft eine klare Abgrenzung zum Zentralismus. Dennoch behält der Bund die Richtlinienkompetenz und haushaltsrechtliche Hoheit bei der Entwicklung und Umsetzung der verantwortlichen Arbeitsmarktpolitik:
Die Jobcenter-Reform bildet die strukturelle Basis für die inhaltliche Runderneuerung der Grundsicherung, die in den nächsten Monaten konsequent umgesetzt wird. Dazu zählen im wesentlichen 4 Punkte:
1. durch neue Regelungen des Hinzuverdienstes noch stärkere Anreize für Arbeit schaffen.
2. die Förderung in der Grundsicherung für Kinder zur Teilhabe an Bildung wird neu gefasst; auch die Regelsätze für Erwachsene müssen gemäß des Verfassungsgerichtsurteils neu überprüft werden.
3. die Überprüfung und Neufassung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinsichtlich ihrer Effektivität, Notwendigkeit und Zielgenauigkeit.
4. Entwicklung von mittel- und langfristigen Strategien, um gerade Kindern aus sozial schwierigem Umfeld den Aufstieg in der Gesellschaft zu ermöglichen.