„Die Stabilität der Rente muss oberstes Ziel bleiben“, sagte heute MdB Karl Schiewerling angesichts der hitzigen Debatte über die möglichen Änderungen bei der Beitragsbemessung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Als arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagte Schiewerling weiter: „Die bestehende Systematik der Beitragsbemessung darf und kann kurzfristig nicht geändert werden. Dies erwarten vollkommen zu Recht die Beitragszahler, also die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie auch die Rentner. Die Stabilität des Systems ‚Gesetzliche Rentenversicherung‘ ist über Generationen hinweg ein verlässlicher und notwendiger Garant unserer sozialen Sicherung. Einer überzogenen und übereilten Ausweitung der Nachhaltigkeitsrücklage nach oben muss eine Absage erteilt werden.“
„Derzeit liegt der Korridor bei 0,2 bis 1,5 Monatsrücklagen. Würde er erhöht, würde auch die derzeitige Geld-Rücklage von derzeit 28 Milliarden Euro enorm weiter anschwellen. Allerdings bliebe die Frage unbeantwortet, wo dieses Geld der Beitragszahler dann angesichts der Unsicherheiten am Finanzmarkt angelegt werden soll – und zwar absolut sicher, ausreichend Inflations-geschützt und das ganze bei gleichzeitiger Sofortverfügbarkeit. Gesetzliche Rentenrücklagen dürfen eben kein Finanzmarkt- oder Spekulationsgeschäft werden!
Nach geltendem Rentenrecht ist der Beitragssatz zu senken, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die Zahl von 1,5 Monatsbeitragen überschreitet. Mittelfristig kann vorsichtig über eine behutsame Anhebung des Korridors auf 0,5 bis 2,0 Monatsrücklagen nachgedacht werden. Auch bei diesem mittelfristigen Betrachtungen gilt das Prinzip ‚maßvoll vor maßlos‘. Denn einerseits würde ein übermäßiges Absenken der derzeitigen Monatsrücklage eine unnötige Unruhe in den Beitragssätzen provozieren. Die Gefahr des ständigen ‚Nachbesserns‘ des Beitragssatzes wäre gerade für Zeiten einer nachlassenden Konjunktur zu groß. Andererseits darf eine Rentenversicherung bei einem überzogenen Sicherheitsstreben sich nicht zur ‚Spardose der Nation‘ entwickeln. Dies wäre der Fall für ein zu starkes Anheben der oberen Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage deutlich über 2 Monatsausgaben hinaus. Den Beitragszahlern eines auf dem Prinzip der Umlage basierenden Systems darf nicht ‚auf Verdacht‘ und über Gebühr Geld zweckgebunden werden.
Der Mittelweg des Korridors von 0,5 bis 2,0 Monatsausgaben wird mittelfristig beiden Zielsetzungen gleichermaßen und vollauf gerecht: ein Höchstmaß an Stabilität für die Rente bei gleichzeitiger Wahrung aller notwendigen Flexibilität der Beitragsanpassung. Auch eine Obergrenze von 2,0 Monatsausgaben bietet die Chance auf Beitragssatzsenkungen in naher Zukunft.
Dieser Kurs ist immer Leitlinie der Rentenpolitik der Union gewesen. Es besteht keinerlei Anlass, dieses bewährte Prinzip durch übermäßige Forderungen in die eine wie in die andere Richtung zu verlassen.“