„EU darf Kampf gegen Schwarzarbeit nicht verhindern“

„Die EU darf den Kampf gegen Schwarzarbeit nicht zum sprichwörtlichen Kampf gegen Windmühlen verkommen lassen. Deshalb darf die EU die bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht weiter einschränken. CDU/CSU fordern die Bundesregierung und die anderen nationalen Regierungen auf, entsprechende Pläne der EU-Kommission zu verhindern“, fordert MdB Schiewerling heute in Berlin. Er zielt damit auf eine Änderung der Entsende-Richtlinie, die die EU-Kommission plant. Damit würde die EU die Kontrollmöglichkeiten deutscher Behörden von ausländischen Arbeitnehmern einschränken, kritisierte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Weiter sagte MdB Schiewerling: „Die EU-Kommission zielt mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Durchsetzungsrichtlinie auf eine verbesserte Anwendung der Europäischen Entsenderichtlinie. Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben, soweit darin die vorhandenen Kontrollbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bestätigt werden. Allerdings dürfen die Befugnisse des Zolls, die der Europäische Gerichtshof für gemeinschaftskonform erklärt hat, nicht eingeschränkt und beschränkt werden.

Diese rechtlichen Veränderungen verhindern eine erfolgreiche Kontrollpraxis wie in Deutschland. Dies kommt einer förmlichen Einladung zur Schwarzarbeit gleich.

Die Pläne der EU-Kommission sind weltfremd und widersprechen klar den Interessen aller Arbeitnehmer wie auch einem fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt. Im Gegenteil: Mit ihren Plänen fördert die EU-Kommission die Schattenwirtschaft und leistet ruinösen Wettbewerbsverzerrungen Vorschub. Letztendlich bedeutet eine Einschränkung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten eine erhebliche Schwächung der sozialen Sicherungssysteme wie der Renten- und Krankenversicherung.“