Der Staat fördert das Ehrenamt und die Menschen, sie sich bürgerschaftlich engagieren. Diese Förderung erfolgt nicht nur ideell sondern zum Teil auch materiell. Anerkennung für ehrenamtliches Engagement sieht zum Beispiel auch das Einkommensteuerrecht vor; es setzt damit sehr direkt die politische Zielsetzung „Förderung des Ehrenamts“ durch den Bundestag um.
Wie diese Förderung per Einkommensteuer-Erklärung funktioniert, damit befasst sich der neueste „Newsletter Ehrenamt“ von MdB Schiewerling.
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