Koalition verständigt sich auf Verbesserungen für Minijobber
Die Koalition hat sich heute auf die Erhöhung der 400-Euro-Grenze bei den sog. Minijobs geeinigt. Künftig soll diese Grenze bei 450 Euro liegen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb: „Die Koalition wird die Situation von geringfügig Beschäftigten verbessern. Union und FDP heben die Grenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro an und erhöhen zugleich ihre soziale Sicherheit. Minijobber sind künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert und können damit u.a. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Dafür stocken sie den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitsgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozent auf. Wer das nicht will, kann darauf verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.“
„Mit der Neuregelung werden Lohnsteigerungen für Minijobber möglich. Die Grenze von 400 Euro wird erstmals seit 2003 erhöht. Die Anhebung ist ein Beitrag zum Inflationsausgleich. Die Midijob-Grenze wird entsprechend um 50 Euro angehoben.
Die Koalition ist überzeugt davon, dass es durch die Neuregelung nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs und Midijobs kommt, denn die meisten Beschäftigungsverhältnisse entstehen heute voll sozialversicherungspflichtig. Dies bleibt auch das Ziel der christlich-liberalen Koalition.“
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