Betriebe und Vereine beim Datenschutz entlastet
Deutliche Erleichterungen in Sachen Datenschutz hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Unter anderem wird unzulässigen Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben und die Schwelle angehoben, ab der Firmen und Vereine einen Datenschutzbeauftragten einstellen müssen. „Das sind gute Nachrichten für mittelständische Unternehmen, Ehrenamtler und Vereine“, erklärt Marc Henrichmann, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Coesfeld / Steinfurt II.
Kleine und mittelständische Betriebe, Vereine und Verbände werden zudem entlastet: Sie müssen erst dann einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Die sogenannte „Zehnerschwelle“ wurde damit angehoben.
Henrichmann steht „ohne Wenn und Aber hinter einem einheitlichen europäischen Datenschutz“, wie er betont. Mit der DSGVO würden die großen „Datenunternehmen an die Kandare“ genommen. „Zu oft und zu intensiv haben wir dabei aber auch unsere mittelständischen Betriebe, Vereine und Organisationen getroffen“, räumt er ein.
Weitere Weichenstellungen stehen mit der Evaluierung der DSGVO bevor. Innovationen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten in Einklang gebracht werden. „Auf Entwicklungen wie autonomes Fahren, Telemedizin und Smart Homes können wir nicht mit einem datenpolitischen Stopp-Schild antworten“, erklärte er.