Bundestag beschließt Antrag für inklusives Wahlrecht
Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag zur Einführung eines inklusiven Wahlrechtes beschlossen. Menschen, für die eine Vollbetreuung angeordnet ist, sollen nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen sein. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann, der dem Antrag ebenfalls zugestimmt hat. Darüber hinaus werde auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, erklärt der CDU-Politiker.
Die erweiterten Chancen zur politischen Teilhabe begrüßt der CDU-Parlamentarier. „Durch Gespräche, zum Beispiel im Wahlbüro Stift Tilbeck, weiß ich: Auch Menschen mit Behinderung, die bisher nicht wählen durften, interessieren sich für Politik und setzen sich mit politischen Themen verantwortungsbewusst auseinander“