Regelsätze und Bildungspaket: Koalition setzt neue Maßstäbe moderner Sozialpolitik
Es ist das Verdienst der Union, dass erstmals für benachteiligte Kinder im Bezugsystem der sozialen Sicherung mehr für die Verbesserung von Lebenschancen und Chancengerechtigkeit getan wird. Allein dafür wird die Koalition über 700 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Für die Union ist dies eine wichtige Investition in die Zukunft der Kinder. Dies soll auch als erster Schritt verstanden werden, auch weiterhin noch engagierter für verbesserte Startchancen aller Kinder einzutreten. Die Union lädt alle Gruppen in der Gesellschaft und insbesondere in der Politik ein, diesen Weg gemeinsam und konstruktiv mit zu gehen! Beispielsweise müssen wir noch entschiedener die Kinder aus dem Teufelskreislauf der sog. vererbenden Sozialhilfe herausholen. Dies hat nicht nur etwas mit perspektivischer und verantwortungsvoller Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu tun, sondern auch zutiefst mit unserem christlichen Menschenbild. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Basis dieser „Politik der neuen Chancen“ sein. Wer sich dabei verweigert, verweigert sich direkt den Kindern und deren Zukunft.
Die Wahrung der Zukunftschancen gilt auch für die Gestaltung der neuen Regelsätze. Die neuen Sätze unterstreichen das bewährte Prinzip „Fördern und Fordern“ zu einem eigenverantwortlichen Leben. Dabei orientieren sich Sätze an den offenen Vergleichsdaten aus der Lebenswirklichkeit! Die reale Lebenssituation der sog. unteren Einkommensgruppen wird als vergleichender Maßstab herangezogen – ermittelt durch die Ende September abgeschlossene Berechnung des Statistischen Bundesamtes auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008.
Ermittelt wurden diese Vergleichsdaten bei Menschen, die für ihr geringes Einkommen hart arbeiten; Menschen, die mit diesem geringen Einkommen auch auskommen müssen.
Gegenüber der vorangegangenen EVS von 2003 wurde dabei sogar eine für die Regelsatzhöhe günstigere Referenzgruppe gewählt, denn der Regelsatz bemisst sich nach dem tatsächlichen Konsum. Dass die aktuelle Regelsatzsteigerung für Singlehaushalte mit 5 Euro moderat ausfällt, liegt nicht an der gewählten Referenzgruppe, sondern an den vom Verfassungsgericht angemahnten klaren Wertentscheidungen des Gesetzgebers, ob Ausgaben regelsatzrelevant sind (neu: Praxisgebühr, Internet-Downloads) oder nicht (z.B. Tabak, Alkohol, Glücksspiel, Flugreisen, etc.). An den Beispielen „Internet“ und „Mobilität“ wird deutlich, dass diese Wertentscheidungen auch zu verbesserten Chancen auf Vermittlung in Beschäftigung verhelfen sollen.
Zur Grundsicherung gehören neben dem Regelsatz auch die komplette Warmmiete, die vom Staat bezahlt wird, sowie im Einzelfall auch spezielle Sonderbedarfe. Prinzipiell ist die Grundsicherung als Existenzsicherung zu sehen, bis langzeitarbeitslose Menschen wieder in Arbeit kommen und für sich selbst sorgen können. Grundsicherung ist und darf nicht als eine Art „Dauer-Sozialsystem“ für den einzelnen missverstanden werden.