Rentenniveau und Beiträge langfristig absichern

MdB Marc Henrichmann nimmt Resolution der katholischen Verbände entgegen

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll eine höhere Rente als nur eine Grundsicherung erhalten. „Das hat mit christlicher Einstellung und Gerechtigkeit zu tun“, ist der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann überzeugt. Auch die katholischen Verbände haben sich Gedanken über eine gerechte und auskömmliche Alterssicherung gemacht. Heinz Wansing und Janbernd Lütke Brintrup vom Vorstand des Bezirksverbandes Coesfeld der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) überreichten dem CDU-Politiker jetzt das gemeinsame Rentenmodell, das unter anderem eine ergänzende steuerfinanzierte Sockelrente vorsieht.

Marc Henrichmann nahm die Resolution von Heinz Wansing (l.) und Janbernd Lütke Brintrup (r.) entgegen und diskutierte mit den KAB-Vertretern über eine gerechte und auskömmliche Rente. Foto: Büro Marc HenrichmannMarc Henrichmann nahm die Resolution von Heinz Wansing (l.) und Janbernd Lütke Brintrup (r.) entgegen und diskutierte mit den KAB-Vertretern über eine gerechte und auskömmliche Rente. Foto: Büro Marc Henrichmann
Für das Rentenmodell setzen sich neben der KAB auch das Kolpingwerk, die Katholische Frauengemeinschaft (kfd), die Katholische Landvolkbewegung (KLB) sowie der Familienbund der Katholiken (FDK) ein.

Henrichmann versicherte, dass in den Koalitionsgesprächen bereits über einige Anliegen, die auch die KAB vertrete, verhandelt werde. Bis 2025 wollen CDU und CSU sowie SPD die gesetzliche Rente auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent halten. Eine Rentenkommission soll für die Zeit danach einen Generationenvertrag vorlegen, der sowohl Beiträge als auch Rentenniveau langfristig absichert. „Eine Grundrente honoriert die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben“, erläuterte Henrichmann. Ihnen soll ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.

Gesprochen wurde auch über Zurechnungszeiten und Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente: Wer in jungen Jahren nur vermindert erwerbsfähig ist, zahlt in diesem Zeitraum keine Rentenbeiträge. Aktuell wird die Rente so berechnet, als hätte der Betroffene bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten gearbeitet. Eine neue Regierung will für neue Bezieher einer Erwerbsminderungsrente diese Zurechnungszeit zunächst auf 65 Jahre und acht Monate, schrittweise dann auf 67 Jahre anheben. „Das senkt den Effekt der Abschläge deutlich ab“, erklärte der Bundestagsabgeordnete.