Weitere Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten wird mit dem am heutigen Donnerstag beschlossenen Gesetz im Zeitraum von 2018 bis 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Was technisch klingt, bringt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten eine wichtige und spürbare Verbesserung mit sich.
Früher wurden Betroffene bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit hat die Koalition bereits 2014 um zwei Jahre auf 62 Jahre erhöht. Für neue Betroffene wird die Zurechnungszeit nun bis 2024 stufenweise um weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängert. Je nach Rentenbeginn bringen die beiden Gesetze dem Durchschnittsverdiener bis zu 140 Euro mehr Rente im Monat.
Aus gesundheitlichen Gründen die Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben zu müssen, geht oft mit einem schweren persönlichen Schicksalsschlag einher. Mit den am heutigen Donnerstag beschlossenen Maßnahmen haben wir dafür gesorgt, dass Erwerbsgeminderte deutlich besser vor Altersarmut geschützt werden als bisher.“