Bundesteilhabegesetz verabschiedet
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das reformierte Gesetz soll die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung verbessern.
Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie nötig ist. An dieser Maxime orientiert sich das neue Bundesteilhabegesetz.
Das parlamentarische Verfahren des Gesetzgebungsprozesses war dabei geprägt von scharfer Kritik seitens der Betroffenen und Vertreter der Behindertenverbände. In den letzten Wochen wurde der Entwurf mehrmals überarbeitet und im Sinne der Betroffenen verbessert. „Wir haben die Kritik sehr ernst genommen. Das Gesetz, das wir heute auf den Weg gebracht haben, wird die Situation der Betroffenen deutlich verbessern“, sagte MdB Karl Schiewerling heute.
Seine vollständige Rede im Plenum des Bundestages können Sie unter der Rubrik „Reden“ auf der Abgeordneten-Homepage ansehen.