Schiewerling: „Wer sich anstrengt, soll belohnt werden“
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Bundestag das neue Integrationsgesetz, in dessen Mittelpunkt das Prinzip des „Förderns und Forderns“ steht.
Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Das Gesetz begreift Integration als beidseitigen Prozess, den sowohl der Staat als auch die Schutzsuchenden selbst antreiben. Wir bieten Schutzsuchenden Integrationsangebote, Qualifizierungsmöglichkeiten für einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsangebote. Unter anderem schaffen wir 100.000 Arbeitsgelegenheiten, sogenannte Ein-Euro-Jobs, um Flüchtlingen ein niedrigschwelliges Arbeitsangebot zu machen. Wir stellen sicher, dass Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, für die gesamte Zeit der Ausbildung bleiben können. Das schafft Rechtssicherheit für den Auszubildenden und vor allem auch für den Betrieb. Zudem entfällt in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete. Auch die Branche der Zeitarbeit öffnen wir für Asylbewerber.
Wir erwarten aber auch, dass Schutzsuchende die Integrations- und Qualifizierungsangebote annehmen und selbst aktiv werden. Wer dauerhaft in Deutschland Fuß fassen will, muss seinen Lebensunterhalt langfristig selbst bestreiten können. Voraussetzung dafür ist das Beherrschen der deutschen Sprache, eine berufliche Perspektive und auch der Wille zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer die Angebote vom Bund nicht in Anspruch nimmt, zeigt keine Bereitschaft, Teil unserer Gesellschaft zu werden. In diesem Fall sind Leistungskürzungen die logische Schlussfolgerung. Wir wollen damit ein ganz klares Signal senden: Wer sich anstrengt, wird belohnt.“