Jostmeier im OMV-Bundesvorstand
Auf der Bundesdelegiertentagung der OMV (Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge der CDU/CSU) am vergangenen Wochenende in Berlin wurde der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier erstmalig in den OMV-Bundesvorstand gewählt.
Die OMV ist neben den Soziallausschüssen, der Frauen-, der Jungen-, der Senioren-Union und der Mittelstandsvereinigung eine der sechs CDU-Vereinigungen. Damit ist nach dem früheren Bundesminister Heinrich Windelen seit Jahren erstmalig wieder ein Westfale in dem höchsten Bundesgremium der OMV mit Sitz und Stimme vertreten.
Jostmeier, der auch Beauftragter der CDU-Fraktion NRW für Flüchtlinge, Vertriebene, Spätaussiedler und deutsche Minderheiten ist, sieht es als seine wesentlich Aufgabe vor allem auf Bundesebene an, das Wissen um die Herkunft, die Geschichte, die Wiederaufbau- und insbesondere die Versöhnungsleistung der deutschen Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg wach zu halten. Jostmeier in seiner Vorstellungsrede: „Die Kultur, die Traditionen und die Identitäten der Schlesier, der Pommern, der Ostpreußen usw. sind ein genauso wertvoller und gleichberechtigter Bestandteil der gesamtdeutschen Kultur und Identität wie die der Bayern, der Sachsen oder der Westfalen auch. „Natürlich“, so Jostmeier weiter, „muss die OMV, die auch ‚Union der Vertriebenen und Flüchtlinge‘ in ihrem Namen trägt, auch verstärkt Ansprechpartner und Helfer für die heute zu uns kommenden Flüchtlinge bleiben.
In der Diskussion mit dem Bundestagspräsidenten Prof. Nobert Lammert, der Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Gerda Hasselfeld und der Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters wurde aber auch der Konsens und die Überzeugung darüber deutlich, dass neben der so wichtigen und breit getragenen Willkommenskultur Bund und Länder dafür sorgen müssten, dass möglichst schnell jeder als Flüchtling Eingereister registriert und seine Identität und das Bleiberecht festgestellt wird. Außerdem seien die Werte und die Rechtsordnung des Grundgesetztes nicht verhandelbar. Wer sich nicht daran halten wolle und wer das Gastrecht vorsätzlich und grob missachtet oder missbraucht, könne nicht in Deutschland bleiben.