Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden: Deutschland darf arbeitssuchenden EU-Bürgern, die hier noch gar nicht oder nur kurz gearbeitet haben, den Bezug von Hartz-IV-Leistungen verwehren.
Vor allem falsche Anreize würden so vermieden, kommentiert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling die Entscheidung. Ein sofortiger Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer würde jedoch genau solche Anreize bieten: „Damit würden wir die Sozialkassen maßlos überfordern und das Ziel der Grundsicherung auf den Kopf stellen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist die Entscheidung von besonderer Bedeutung“, sagte Schiewerling.
Einwanderung in Sozialsysteme vermeiden Die nun getroffene Entscheidung ermögliche eine differenzierte Betrachtung und Bewertung und stelle klar, wer in Deutschland welche Hilfe erhalten könne und auch erhalten müsse. „Asylbewerber und Flüchtlinge gehören zweifelsfrei dazu, eine bloße Einwanderung in die Sozialhilfe durch EU-Ausländer jedoch definitiv nicht“, machte Schiewerling deutlich.