Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Zur Sicherung des Betriebsfriedens und einer funktionierenden Sozialpartnerschaft ist ein gutes Miteinander von Gewerkschaften wichtig. Auch wenn diese im Betrieb miteinander konkurrieren, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihr Vorgehen zusammen abstimmen.“
„Dieses Ziel haben wir mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit im Blick und wollen wir als Union stärken. Bei Streit von Gewerkschaften untereinander wollen wir ein dem Streik vorgeschaltetes Einigungsverfahren im Gesetz verankern.
Erst wenn dieses Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist und es weiterhin zu keiner Einigung der Gewerkschaften untereinander kommt, darf ein Streik zulässig sein.
Darin sind wir in der heutigen Anhörung von vielen Experten bestärkt worden. Das Tarifeinheitsgesetz ist ein Gesetz, um zu verhindern, dass sich kleine Gewerkschaften nur für ihre Interessen einsetzen und die betriebliche Solidarität nicht mehr im Blick haben. Wir wollen, dass die konkurrierenden Gewerkschaften versuchen, sich zu einigen und die großen ernsthafte Gespräche mit den kleinen Gewerkschaften führen.“