Ein Betrieb – ein Tarifvertrag

Konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines einzigen Betriebs können den Betriebsfrieden stören oder – wie die Lokführer – mit Streiks das ganze Land lahmlegen. Diesen Konflikt soll das neue Gesetz zur Tarifeinheit lösen.
„Es geht bei diesem Gesetz um Tarifeinheit aber auch um Tariffreiheit“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling. Er wies darauf hin, dass früher in Deutschland das Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ gegolten habe. Die Bundesrepublik habe damit gute Erfahrungen gemacht. Doch im Jahr 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht diesen Grundsatz für verfassungswidrig erklärt. Seitdem können kleine, miteinander konkurrierende Gewerkschaften in einem einzigen Betrieb ganz unterschiedliche Tarifverträge erzwingen. Damit nicht eine Minderheit ihre Interessen gegen die Mehrheit durchsetzen können, soll mit der Neuregelung der Leitsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wieder in den Fokus rücken.

Im Mittelpunkt der Tarifeinheit stehen Regelungen, mit denen Konflikte vermieden werden sollen. So können sich die unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb untereinander absprechen, sie können aber auch eine Tarifgemeinschaft bilden oder sie können sich dazu entscheiden den Tarifvertrag der anderen, konkurrierenden Gewerkschaft zu übernehmen. Mit diesen Regelungen, meint Karl Schiewerling, kann der Betriebsfrieden sichergestellt werden.

Künftig soll bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebes, die Vereinbarung gelten, die von der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. „Die kleine Gewerkschaft, die mal versucht hat den gesamten Frankfurter Flughafen lahmzulegen, ist von den übrigen Belegschaften heftig abgestraft worden“, verdeutlichte Karl Schiewerling und warb eindrücklich für den Betriebsfrieden. Denn der gebe ein positives Signal für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes und helfe diese zu sichern. „Das ist ein wichtiger Punkt des Gesetzes.“

„Hinter dem Gesetz steht nicht, den kleinen Gewerkschaften den Streik zu verbieten“, stellte Karl Schiewering klar. Denn wenn eine große Gewerkschaft nicht mit der Kleineren verhandle und sich gemeinsam mit ihr um den Betriebsfrieden und um die Tarifeinheit kümmere, dann könne der Spartengewerkschaft am Ende nicht der Streik verboten werden. Entscheidend sei der ernste Verhandlungswille aller Beteiligten.