Meilenstein christ-sozialer Politik verabschiedet

„Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie setzen wir einen Meilenstein in der christsozialen Politik der Union. Damit verwirklichen wir gleich drei unserer zentralen Zielsetzungen: Mehr Fairness in der Arbeitswelt, die Stärkung der bewährten Tarif- und Sozialpartnerschaft und somit die Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer sozialen Marktwirtschaft. Und davon profitieren die Menschen in unserem Land ganz konkret.“
„Gerade für die Union gilt der Grundsatz ‚Leistung muss sich lohnen‘. Deshalb ist es nicht nur ein Gebot von Fairness, wenn Menschen von ihrer Hände Arbeit auch auskömmlich leben können müssen. Dies ist eine Grundfeste im christlichen Menschenbild, dem die Union ganz besonders verpflichtet ist. Praktisch ermöglicht wird dies durch das Prinzip der Tarifautonomie. Sie hat in der erfolgreichen Wirtschaftsgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der Kräfte garantiert. Die Tarifautonomie verhalf mit zu Prosperität und Wohlstand und ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das deutsche Modell der Tarifautonomie – eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft – ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange nicht erreichen konnten.

Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass diejenigen Tarifpartner, die ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Gleich drei Instrumente werden dabei helfen: Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines Mindestlohns.

Für die Union steht dabei eines immer Vordergrund: Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen oder gar einengen. Genau deshalb haben wir z.B. für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit wie in der Landwirtschaft oder für bestimmte regionale Tarife in wenigen Branchen vertretbare Übergangsregelungen gefunden. Es sind Hilfestellungen, keine Ausnahmen.

Mindestlohn darf auch nicht zu Einstellungshemmnissen oder gar zu Fehlanreizen führen. Deshalb die befristete Ausnahme bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und die bewusste Altersgrenze von 18 Jahren. Wir wollen das Jugendliche eine gute, fundierte Ausbildung machen und nicht auf den ‚schnellen Euro‘ schielen.

Und für die Union ganz wesentlich: Mindestlohn muss wie jede andere Lohnfindung zentrale Aufgabe der Tarifautonomie und in alleiniger Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben. Der ‚Mindestlohn per Parlamentsabstimmung‘ wird jetzt einmalig und letztmalig erfolgen. Ab dann wird im Zweijahres-Rhythmus die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen.

Genau das ist Stärkung der Tarifautonomie, genau das ist einer der wichtigen Punkte, für den die Union stets eingetreten ist, genau das hilft mit, unserem Ziel ‚Wohlstand für alle‘ noch näherzukommen.“