Rede im Bundestag: „Beschäftigung sichern, gestärkt die Krise meistern!“
Die vergangenen Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Kurzarbeit eine richtige und nachhaltige Antwort auf die Krise ist. Die Kurzarbeit-Regelung hat sich als das „Kriseninstrument Nr. 1“ bewährt. Alle anderen Länder beneiden uns darum. Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen schwierige Zeiten überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Hunderttausende Arbeitsplätze konnten so gerettet werden, dies mit zwei Dritteln vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Dadurch wurde wertvolles Wissen in den Betrieben gehalten. Sobald sich die Auftragslage wieder bessert, stehen die kompetenten Mitarbeiter sofort zur Verfügung und die Unternehmen müssen nicht lange und kostspielig nach neuem, qualifiziertem Personal suchen.
Der arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Kurs von CDU und CSU hat sich in der Krise mehr als bewährt: Wir haben derzeit den höchsten Stand in den Beschäftigungszahlen seit der Wiedervereinigung und die niedrigsten Arbeitslosenzahlen in einem Juni seit 1992. Eine starke Kompetenz-Politik der Union, die Krisen meistert und unser Land gestärkt aus der Krise herausführt.
Wie der Gesetzentwurf richtig hervorhebt, wird es dieses Jahr aber noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben. Manche Firmen erreicht die Auswirkung der Krise verzögert. Deshalb müssen die Unternehmen jetzt unterstützt werden, um ihre nicht ausgelasteten Belegschaften über die Krise hinweg halten zu können. In dieser Situation ist es besonders wichtig, ein klares Signal für die Erhaltung der Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen. Kurzarbeit hilft, damit Menschen ihre Arbeit behalten und eine gute Zukunftsperspektive haben. Und sie hilft, damit die Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben.
Daneben verbessern wir mit dem Beschäftigungschancengesetz die Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes, um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern. Ferner stellt das Gesetz die Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer sicher, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.
Um im Übergang zum Aufschwung bestimmte Arbeitsmarktinstrumente zunächst unverändert weiter einsetzen zu können und eine ganzheitliche Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011 zu ermöglichen, werden darüber hinaus bestimmte zeitlich befristete Regelungen bis zum Abschluss der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung zunächst verlängert: die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die erweiterte Berufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz.