Der Bundestag hebt heute die Einkommensgrenze für Minijobs auf 450 Euro ab 1. Januar 2013 an. In der Debatte verwies MdB Karl Schiewerling als arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, darauf, dass mit der Anhebung die christlich-liberale Koalition auch geringfügig Beschäftigten eine verbesserte Einkommensgerechtigkeit ermögliche. Nach fast zehn Jahren eines unveränderten Deckels bei der Verdienstmöglichkeit bestehe nunmehr die Chance auf einen Inflationsausgleich und auf echten Reallohnzuwachs. Mit der Erhöhung werde zudem eine wichtige Weiche für die Sozialversicherung gestellt. Künftig bestehe eine automatische Rentenversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse. Dies schaffe mehr soziale Sicherheit.
Mit der Anhebung der Einkommensgrenze bei den Minijobs wird parallel auch die Grenze bei den sogenannten Midijobs von derzeit 800 auf 850 Euro angehoben. Auch dies schafft den notwendigen Raum für den Ausgleich der allgemeinen Teuerungsrate der letzten Jahre
. Minijobs sind eine wichtige Ergänzung der Beschäftigungsformen für unseren Arbeitsmarkt. Es sind hauptsächlich drei Gruppen, die von dieser Beschäftigungsmöglichkeit profitieren: Zum einen insbesondere Frauen, die neben ihrer Familienzeit eine Zusatzbeschäftigung und Zusatz-Einkommensmöglichkeit oder auch einen schrittweisen Einstieg zurück ins Vollerwerbsleben suchen; zum anderen Schüler und Studenten sowie auch Rentner, die trotz ihres Ruhestandes noch zu einem kleinen Teil im Erwerbsleben verbleiben möchten. Für diese Gruppen ist die Form der Geringfügig ein echte Chance. Eine Chance, die gleichermaßen ermöglicht wie auch genutzt werden sollte. Auch erfüllen Minijobs einen wichtigen Beitrag gegen Schwarzarbeit.
Minijobs bieten den Unternehmen und Betrieben ebenso etliche Chancen für einen flexiblen Einsatz von Beschäftigung. Indes haben Unternehmen und Betriebe in gleichem Zuge eine besondere Verpflichtung, für eine verträgliche Balance beim Einsatz von Minijobs und Voll- oder Teilzeitstellen zu sorgen. Der Einsatz von Minijobs kann nicht die Basis eines Geschäftsmodells sein, sondern ist lediglich eine sinnvolle Ergänzungsmöglichkeit für Beschäftigung.