Der Rentenversicherungsbeitrag soll im kommenden Jahr sinken. „Der Beitragssatz ist kein Spielball. Die Rentenversicherung ist keine Spardose“, sagte Karl Schiewerling, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales heute in Berlin. Derzeit beträgt der Beitragssatz 19,6 Prozent. Wenn die Rücklagen der Rentenversicherung 1,5 Monatsausgaben überschreiten, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Beitrag sinken muss. Dies kann durch eine Verordnung der Bundesregierung erfolgen, oder aber durch eine gesetzliche Regelung. Beides ist in der Vergangenheit praktiziert worden und in beiden Fällen ist der Bundesrat beteiligt.
Schiewerling hält eine Abkehr von der gesetzlichen Vorgabe wegen der aktuellen Situation am Kapitalmarkt für nicht angebracht. Eine höhere Rentenrücklage rechne sich derzeit nicht. Nach den Kriterien der Rentenversicherung könne das Geld der Beitragszahler derzeit nicht zu attraktiven Konditionen angelegt werden. Vorgeschrieben sei eine mündelsichere Anlage, die kurzfristig verfügbar sein müsse und zudem noch mindestens die Inflation ausgleichen müsse. Magere Zinsen von rund einem halben Prozent könnten die Inflation von rund 1,7 Prozent nicht ausgleichen. Es sei aber seiner Ansicht nach mittelfristig daran zu denken, die untere Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,5 Monatsrücklagen anzuheben und einen Korridor von 0,5 bis 2,0 Monatsrücklagen vorzusehen, um die Finanzen der Rentenversicherung krisenfester auszugestalten.
Der Sozialpolitiker begrüßte, dass Bundesministerin Ursula von der Leyen das Thema Vermeidung von Altersarmut auf die Tagesordnung gesetzt habe. Insbesondere Frauen, die ihre Berufstätigkeit wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen eingeschränkt hätten, sollten nicht auf die Grundsicherung im Alter verwiesen werden, sagte Schiewerling. Und auch wer ein Leben lang gearbeitet habe, solle eine Versorgung oberhalb der Grundsicherung erhalten. Dies sei eine Verpflichtung der Gesellschaft. Darum sei es auch richtig, dies aus Beitrags- und Steuermitteln zu finanzieren. Im Grundsatz sei dies dem deutschen Rentensystem nicht fremd. Denn die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, in der immer schon Elemente des sozialen Ausgleichs ihren Platz hatten