Lohnuntergrenze taugt nicht als „Sommerloch“-Thema

Die Diskussion um einen Mindestlohn ist durch einen Vorschlag aus Thüringen erneut aufgekommen. Dazu erklärt MdB Karl Schiewerling als arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Das Thema ‚Lohnuntergrenze‘ ist weder Sommerloch-tauglich noch ergänzungsbedürftig. Im Gegenteil: Die Union hat erst Ende April einen sehr guten Vorschlag für die Umsetzung einer verbindlichen Lohnuntergrenze eingebracht.“
„Dieser Vorschlag zeichnet sich dadurch aus, dass er beide Kernziele der Mindestlohn-Debatte verwirklicht: Zum einen schützt die Lohnuntergrenze nach dem Unions-Modell wirksam vor sozialen Verwerfungen und einem unwürdigen Lohndumping. Zum anderen garantiert dieses Modell auch in der Frage eines Mindestlohns das bewährte Prinzip der Tarifautonomie. Damit setzt die Union besondere Maßstäbe zur verantwortlichen Sozialpartnerschaft in der Wirtschaft und gleichzeitig zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft. Die Union hat dieses Modell im breiten Konsens einer Volkspartei gefunden. Dieses Modell bedarf derzeit keinerlei Neuauflagen oder Revisionen. Dieses Modell bedarf ausschließlich einer zügigen gesetzlichen Umsetzung.“