„Wir sehen bei der Frage der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zeitarbeitsfirmen mit ungültigen Tarifverträgen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Von den insgesamt 11.100 Zeitarbeitsfirmen gehörten 1.100 Firmen Arbeitgeberverbänden an, die mit den Christlichen Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben. Darüber hinaus haben auch weitere Firmen die Tarifverträge angewandt. Diese wurden vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt. Damit haben die betroffenen Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf dieselbe Entlohnung wie die Stammbelegschaft des Unternehmens, an das sie verliehen wurden“, erklärte MdB Karl Schiewerling heute in Berlin. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagierte damit auch einen TV-Bericht: Die Nacherhebung von Sozialbeiträgen bei Zeitarbeitsfirmen mit ungültigen CGZP-Tarifverträgen war Thema der gestrigen der ARD-Sendung „Panorama“ sowie der Vorberichterstattung durch den NDR.
„Ob in der Folge auch Sozialversicherungsbeträge nachgezahlt werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Damit solche Ansprüche nicht verjähren, hat die Deutsche Rentenversicherung mit Betriebsprüfungen begonnen. Nicht in allen Fällen gab es Beanstandungen, weil auch übertariflich gezahlt wurde. Bislang werden in mindestens 374 Fällen aber Sozialversicherungsbeiträge per Bescheid nachgefordert. Den betroffenen Unternehmen stehen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Es ist Aufgabe der Sozialgerichte, die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide zu überprüfen.“
Forderungen nach einem gesetzgeberischen Eingreifen erteilt Karl Schiewerling eine klare Absage. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, arbeitsgerichtliche Urteile auszuhebeln. Dies würde bedeuten, dass den betroffenen Zeitarbeitnehmern Rentenansprüche verloren gehen. Auch die Versichertengemeinschaft, zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören, wird dadurch geschwächt. Wer unwirksame Tarifverträge anwendet, muss mit den Konsequenzen leben, zumal die Tariffähigkeit der CGZP von Anfang an umstritten war. Die Prüfungen und der Ausgang der Rechtsverfahren müssen abgewartet werden.
Ein voreiliger Verzicht auf die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen wäre auch unfair gegenüber den Betrieben, die ihre Mitarbeiter nach gültigen Tarifverträgen entlohnt und Sozialversicherungsbeiträge in entsprechender Höhe abgeführt haben.