Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze, wenn sie sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Die entsprechende Verordnung ändert das Bundesarbeitsministerium auf Initiative der Union mit Wirkung zum Jahreswechsel. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling: „Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht werden. Die Union begrüßt außerordentlich, dass das Bundesarbeitsministerium nun die Initiative der Union aufnimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende Verordnung ändern wird.“
„Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass sich Menschen in der Grundsicherung weiter aktiv in die Bürgergesellschaft einbringen können und sollen. Ein solches Engagement eröffnet den ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies kann im Einzelfall sogar Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen.
Mit der Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes und der finanziellen Honorierung erkennt auch die Gesellschaft an, dass sich ALG-II-Bezieher sehr wohl für die Allgemeinheit engagieren. Die angekündigte Erhöhung der Taschengeld-Freigrenze schafft dafür weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie für eine Gleichbehandlung bei der Taschengeld-Regelung.
Letztendlich kommt diese Erhöhung dem Bundesfreiwilligendienst selbst zugute. Durch die Erhöhung der geldlichen Anreize wird die Zahl der Freiwilligen aus dem Bereich der Grundsicherung steigen. Der Bundesfreiwilligendienst wird damit auf eine noch breitere Basis gestellt.“