CDU beschließt Forderung nach einer allgemeinen Lohnuntergrenze
Der CDU-Bundesparteitag in Leipzig hat mit einer überwältigenden Mehrheit der Forderung nach der Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze zugestimmt. Der Landesvorsitzende der CDA NRW Dr. Ralf Brauksiepe begrüßte das ausgesprochen erfreuliche Votum der Delegierten. „Die Initiative der CDA zur Einführung einer Lohnuntergrenze in Deutschland hat offensichtlich den Nerv der Partei getroffen. Der auf dem Parteitag beschlossene Kompromiss ist ein klarer Erfolg der CDA. Von Leipzig geht ein starkes Signal für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Die CDU spricht sich mit dem gefassten Beschluss eindeutig gegen Lohndumping und für Fairness auf dem Arbeitsmarkt aus und wird einmal mehr ihrer Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland gerecht,“ so Dr. Ralf Brauksiepe.
Der Wortlaut des Beschlusses des CDU-Bundesparteitags in Leipzig 2011 zur Lohnuntergrenze:
„Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“
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