Peter Preuß MdL: CDU-Landtagsfraktion begrüßt neues Familienpflegezeitgesetz

„Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die heutige Verabschiedung des Familienpflegezeitgesetzes als wichtigen Schritt hin zu mehr Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.“ Das erklärt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Arbeits- und Sozialpolitik, Peter Preuß, anlässlich der Entscheidung im Bundestag. Derzeit werden in Deutschland 1,7 Millionen Menschen zu Hause gepflegt. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit möglich selbst betreuen, dabei geben jedoch 79 Prozent an, dass sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren lassen. Preuß: „Hier bestand ein dringender Handlungsbedarf, dem die Bundesregierung nun mit dem neuen Gesetz und der Familienpflegezeit entspricht.“
Zukünftig können Berufstätige über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Hierfür erhalten sie weiterhin 75 Prozent ihres bisherigen Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der Pflegephase arbeitet der Arbeitnehmer wieder voll, erhält jedoch weiterhin 75 Prozent seines Einkommens, bis sein Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Die Beitragszahlungen an die Rentenkasse laufen während der Pflegephase weiter, sodass die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung bleiben. Unternehmen, die ihren Angestellten die Familienpflegezeit ermöglichen, sollen wirtschaftlich nicht eingeschränkt werden. Aus diesem Grund können die Lohnvorauszahlungen in der Pflegephase zinslos über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanziert werden. In der Praxis soll sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit orientieren. Notwendig ist lediglich eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Preuß, der auch Mitglied des CDA-Landesvorstandes ist, weiter: „Pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem zu Hause bleiben und dort gepflegt werden. Dies ist nur zu verständlich und aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass jetzt die Voraussetzungen wesentlich verbessert wurden, damit Berufstätige die Möglichkeit erhalten, ihre Angehörigen zu pflegen.“