Notwendigkeit zur „Rente mit 67“ ist und bleibt unbestritten
Gerade mit den Ergebnissen dieser Expertenanhörung sehen sich CDU und CSU in ihrer Rentenpolitik vollends bestärkt. Auch die Anstrengungen der Union in der damit verknüpften Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitnehmer erfuhren in der Expertenrunde eine ganz überwiegende Bestätigung. So steigt die Zahl der älteren Arbeitsnehmer schon jetzt spürbar an.
Mehr noch: Angesichts des drohenden Fachkräftemangels wird die Wirtschaft künftig sogar in verstärktem Maße auf die Erfahrung und die Qualifikation dieser Arbeitnehmer setzen. Die Chancen für ältere Arbeitsnehmer werden auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren enorm steigen „Rente mit 67“ sichert eine auskömmliche Altersversorgung, denn längeres Arbeiten bedeutet auch ein Plus bei den Rentenanwartschaften. Sie kann auch ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut sein. Aus diesem Grund werden etwaige Vorwürfe, die „Rente mit 67“ sei ein angebliches Rentenkürzungsprogramm, den demografischen Herausforderungen der Rente nicht gerecht.
Damit die für eine „Rente mit 67“ wünschenswert hohe Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer erreicht werden kann, müssen indes in den Unternehmen und Firmen neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Wirtschaft muss sich bei der notwendigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer auch an deren speziellen Bedürfnissen ausrichten. Arbeitsplätze müssen in verstärktem Maße „alterstauglicher“ werden. Erste Ansätze zu dieser „Alterstauglichkeit der Arbeitsplätze“ werden in einigen Unternehmen schon sehr pragmatisch und erfolgreich umgesetzt. Die Union wird die Wirtschaft in Industrie, Dienstleistung, Handel und Handwerk auf diesem Weg aktiv begleiten.“