Arbeitslosengeld II: Übergangsregelung hilft beim Elterngeld!
Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten. „Ich bin froh, dass nun dank der Übergangsregelung Eltern, die sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, künftig nicht benachteiligt werden“, sagte MdB Schiewerling.
Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen. Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Wichtig: Die Frist zum 31.12.2010 darf nicht verpasst werden.
„Mit der Neuregelung stellen wir für betroffene Eltern verlässliche Rahmenbedingungen her, weil Eltern so ausstehende Zahlungen als Gesamtbetrag erhalten können“, sagte MdB Schiewerling abschließend.