Im Rahmen einer Landesvorstandssitzung nahm Dr. Ralf Brauksiepe MdB eindeutig Stellung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Ermittlung von Regelbedarfen. Zunächst wies der Landesvorsitzende der CDA NRW darauf hin, dass zukünftig die Regelbedarfe für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht mehr prozentual abgeleitet, sondern als eigenständige Beträge im Gesetz festgeschrieben werden. Dies wird insbesondere auch für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen gelten, die differenziert nach Altersabschnitten und Entwicklungsphasen gestaffelt werden sollen. Für die Deckung dieser alters- und entwicklungsspezifischen Bedarfspositionen sind im SGB II gesonderte Bildungs- und Teilhabeleistungen vorgesehen, „da diese bei Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind“, so Brauksiepe.
Künftig sind folgende Leistungen für Kinder und Jugendliche vorgesehen:
- Schulbedarfspaket (insgesamt 100 Euro pro Schuljahr),
- Schülerbeförderung, soweit Schüler darauf angewiesen sind und die Kosten nicht von Dritten, insbesondere von Trägern der Schülerbeförderung übernommen werden,
- Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Lernförderung, wenn sie schulische Angebote ergänzen und zusätzlich erforderlich ist,
- Leistungen für die Teilhabe an einer schulischen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Die Leistungen werden zunächst entweder per Gutschein oder durch Direktzahlungen an die Leistungsanbieter erbracht. „Mittelfristig“, so der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, „soll ein elektronisches Abrechnungssystem in Form einer Bildungskarte eingeführt werden.“ Zum Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche zur Abstimmung im Bundesrat steht, sagt er zusammenfassend: „Wir fördern die Teilhabe von Kindern in Form von Dienst- und Sachleistungen. Insofern fließt das Geld der Steuerzahler wirklich da hin, wo es hinfließen muss, um Teilhabe zu gewährleisten. Diese Anstrengungen, die die von einer rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2003 eingeführten Regelungen korrigieren, lohnen sich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserem Land.“