Anreize für Berufstätige und Unternehmer
Seit Jahresbeginn ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. „Die neue Regelung wirkt“, stellt der heimische Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann fest. Das Gesetz der Großen Koalition helfe Unternehmen und Beschäftigten, sich fit für die Zukunft zu machen, betonte der CDU-Politiker bei einem Gespräch in der Agentur für Arbeit in Coesfeld – eine Sicht, die Johann Meiners und Rolf Heiber, der Leiter der Behörde und dessen Stellvertreter, teilten.
Um neue Perspektiven zu eröffnen, bieten sich in vielen Fällen Ausbildungen und Umschulungen in Teilzeit an. Das Qualifizierungschancengesetz gibt der Arbeitsagentur und auch Jobcentern zudem Mittel an die Hand, die Weiterqualifizierung in laufender Beschäftigung zu fördern. Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie einen Beschäftigten für Bildungszwecke freistellen. „Das ist ein wichtiger Anreiz für Unternehmen, Mitarbeitern, die bislang nur einfache Tätigkeiten ausüben, eine Weiterbildung zu ermöglichen“, zeigte sich Henrichmann überzeugt. Mit mehr qualifiziertem Personal würden diese Firmen noch wettbewerbsfähiger.
Gleichwohl hatten die Agenturvertreter Wünsche an die Politik. Auch bei Arbeitslosen sollte es honoriert werden, wenn sie sich längerfristig qualifizieren – zum Beispiel mit einem Aufschlag zum Arbeitslosengeld. Und es solle die Möglichkeit geben, die Dauer einer Umschulung im Einzelfall an die einer Berufsausbildung anzugleichen, erklärte Meiners.
Handlungsbedarf sahen Meiners und Heiber bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Derzeit stehen einige Regelungen auf dem Prüfstand“, erklärte Henrichmann. Er setze sich weiter für einen Datenschutz ein, der für kleinere Unternehmen, Vereine und Verbände praktikabel sei, versicherte er. Erst im Juni habe der Bundestag dazu einige Anpassungen und Klarstellungen der DSGVO beschlossen.