Offener Austausch zum Bundesteilhabegesetz
Zum 1. Januar 2020 tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Damit wird Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglicht. Für Verbände und Träger der Behindertenhilfe in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt wirft das Gesetz allerdings auch Fragen auf. Um Antworten zu liefern, war mit Wilfried Oellers der Behindertenbeauftragte der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion nach Nottuln-Darup gekommen.
„Das Thema Bundesteilhabegesetz brennt vielen Einrichtungen unter den Nägeln“, hat der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann im Wahlkreis immer wieder festgestellt. Daher vermittelte er das Gespräch mit dem Fachpolitiker aus seiner Fraktion. Der erlebte im Alten Hof Schoppmann einen „sehr offenen Austausch“, wie er selbst sagte.Ab kommendem Jahr werden Fachleistungen der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen getrennt. Für die Menschen mit Behinderung und deren gesetzliche Betreuer, führe dies zu erheblichem Mehraufwand, meinten die Teilnehmer des Gesprächs. Zudem blicken Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit Sorge auf die vorgesehene Erhöhung des Grundbetrags für die Beschäftigten. Dieser steigt von 80 auf 117 Euro – Geld, das in den Werkstätten erwirtschaftet werden muss.
„Die Werkstätten sind ein wesentlicher Baustein in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, daran werden wir nicht rütteln“, erklärte Oellers und sagte Änderungen zu. Vorgesehen sei nun, das Entgelt in vier kleineren Schritten bis 2022 anzuheben. Über weitere Auswirkungen des Gesetzes will der Behindertenbeauftragte mit den hiesigen Trägern und Verbänden im Gespräch bleiben. Er versprach, erneut in den Kreis Coesfeld zu kommen. „Wir müssen noch mehr darauf achten, was für den einzelnen Betroffenen das beste ist“, sprach er sich für „Inklusion ohne Ideologie“ aus.