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10.07.2019, 10:53 Uhr | Marc Henrichmann MdB | www.marc-henrichmann.de
Anreize für Berufstätige und Unternehmer
Henrichmann bei Arbeitsagentur: Qualifizierungschancengesetz wirkt

Seit Jahresbeginn ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. „Die neue Regelung wirkt“, stellt der heimische Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann fest. Das Gesetz der Großen Koalition helfe Unternehmen und Beschäftigten, sich fit für die Zukunft zu machen, betonte der CDU-Politiker bei einem Gespräch in der Agentur für Arbeit in Coesfeld – eine Sicht, die Johann Meiners und Rolf Heiber, der Leiter der Behörde und dessen Stellvertreter, teilten.

Mehr Chancen durch Qualifizierung: Über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sprach Marc Henrichmann (Mitte) mit Johann Meiners (r.) und Rolf Heiber. Foto: Büro Marc Henrichmann
Kreis Coesfeld - Bei dem Gespräch ging es unter anderem um die Chancen Berufstätiger, die in Minijobs feststecken. Das sind häufig Menschen mit geringer Qualifikation, „aber auch Menschen, die aus zeitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten können“, berichtete Meiners. Dazu gehören vor allem Alleinerziehende: Von ihnen sind im Agenturbezirk, den Kreisen Coesfeld und Borken, fast 1.000 sogar ganz ohne Job, darunter etwa 650 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Um neue Perspektiven zu eröffnen, bieten sich in vielen Fällen Ausbildungen und Umschulungen in Teilzeit an. Das Qualifizierungschancengesetz gibt der Arbeitsagentur und auch Jobcentern zudem Mittel an die Hand, die Weiterqualifizierung in laufender Beschäftigung zu fördern. Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie einen Beschäftigten für Bildungszwecke freistellen. „Das ist ein wichtiger Anreiz für Unternehmen, Mitarbeitern, die bislang nur einfache Tätigkeiten ausüben, eine Weiterbildung zu ermöglichen“, zeigte sich Henrichmann überzeugt. Mit mehr qualifiziertem Personal würden diese Firmen noch wettbewerbsfähiger.

Gleichwohl hatten die Agenturvertreter Wünsche an die Politik. Auch bei Arbeitslosen sollte es honoriert werden, wenn sie sich längerfristig qualifizieren – zum Beispiel mit einem Aufschlag zum Arbeitslosengeld. Und es solle die Möglichkeit geben, die Dauer einer Umschulung im Einzelfall an die einer Berufsausbildung anzugleichen, erklärte Meiners.

Handlungsbedarf sahen Meiners und Heiber bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Derzeit stehen einige Regelungen auf dem Prüfstand“, erklärte Henrichmann. Er setze sich weiter für einen Datenschutz ein, der für kleinere Unternehmen, Vereine und Verbände praktikabel sei, versicherte er. Erst im Juni habe der Bundestag dazu einige Anpassungen und Klarstellungen der DSGVO beschlossen.

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