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11.04.2018, 15:39 Uhr | Wilhelm Korth MdL | www.wilhelm-korth.de
Korth/Panske: „Kommunen werden bei der Integration von Flüchtlingen um 100 Mio. Euro entlastet – NRW-Koalition hält Wort und unterstützt unsere Städte und Gemeinden!“

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

Wilhelm Korth MdL (l,) und Dietmar Panske MdL (r.)

Auch die Kommunen im Kreis Coesfeld erhalten eine finanzielle Entastung, wie die örtlichen Landtagsabgeordneten Wilhelm Korth und Dietmar Panske, mitteilen:

„Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, erklärt der Abgeordnete Wilhelm Korth.

Für die Kommunen im Kreis Coesfeld ergeben sich folgende finanzielle Entlastungen aus den nun frei gegebenen zusätzlichen 100 Mio. € aus Landesmitteln:

Stadt Entlastung
Ascheberg 105.824 €
Billerbeck 98.515 €
Coesfeld Stadt 320.926 €
Dülmen 339.815 €
Havixbeck 92.348 €
üdinghausen 206.231 €
Nordkirchen 56.031 €
Nottuln 123.125 €
Olfen 68.101 €
Rosendahl 98.632 €
Senden 162.006 €

Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar 2018).

Durch die Zahlung eines Mindestbetrages von 50.000 Euro wird auch die Integrationsarbeit in kleineren Gemeinden besonders berücksichtigt und gesichert“, erläutert Dietmar Panske weiter.