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22.09.2016, 14:40 Uhr | Karl Schiewerling MdB | www.schiewerling,de
Schummer/Schiewerling: Teilhabe statt Fürsorge für Menschen mit Behinderungen realisieren
Bundestag berät erstmals neues Teilhabegesetz

Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz in erster Lesung beraten.

Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher, Karl Schiewerling, und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

Schiewerling: „Mit dem Gesetz wollen wir wesentliche Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umsetzen. So sollen die Freibeträge der Betroffenen bei Einkommen und Vermögen verbessert werden. Wir wollen die Zugänge auf den ersten Arbeitsmarkt ausbauen und Beratung und Assistenz verbessern. Wir verfolgen mit dem Gesetz aber nicht das Interesse, Menschen mit Behinderungen zwingend in den ersten Arbeitsmarkt zu drängen. Die künftig individuelle Ausrichtung der Leistungen soll auch und gerade Menschen mit schweren Behinderungen zu Gute kommen. Schon im Vorfeld hat der Gesetzesentwurf zu vielen Diskussionen seitens der Betroffenen geführt. Umso wichtiger ist es, dass wir parteiübergreifend und gemeinsam zu einer guten Lösung kommen.“

Schummer: „Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Bund künftig rund 700 Mio. Euro bereitstellen, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Von einem Spargesetz kann also nicht die Rede sein. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden künftig Fachleistungen statt Fürsorgeleistungen sein. Nach über 15 Jahren sollen höhere Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen gelten: Bis 30 000 Euro wird das Erwerbseinkommen künftig freigestellt. Statt einem Barvermögen von heute 2.600 steigt dieses künftig auf zunächst 25.000 Euro und ab 2020 auf 50 000 Euro. Für die Union ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Damit wird das faktische Heiratsverbot endlich aufgehoben. Mit dem Bundesteilhabegesetz darf es keine Rückschritte für die Betroffenen geben. Es gibt Ängste, dass dies mit heutigem Stand des Gesetzes passieren könnte. Deswegen wird die Union im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen bezieht, soll auch in Zukunft seine Ansprüche behalten. Vor allem im Bereich der Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen darf es keine neuen Verschiebebahnhöfe geben.“

Hier können Sie die komplette Rede von MdB Karl Schiewerling zum Bundesteilhabegesetz ansehen.

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